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   FG Schleswig-Holstein, 27.09.2002 - 1 K 167/02   

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https://dejure.org/2002,15279
FG Schleswig-Holstein, 27.09.2002 - 1 K 167/02 (https://dejure.org/2002,15279)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.09.2002 - 1 K 167/02 (https://dejure.org/2002,15279)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. September 2002 - 1 K 167/02 (https://dejure.org/2002,15279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 171 Abs. 4; AO § 197 Abs. 1
    Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist bei Erstellung der Prüfungsanordnung nach Durchführung der Schlussbesprechung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist bei Erstellung der Prüfungsanordnung nach Durchführung der Schlussbesprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 130
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.02.1994 - I R 57/93

    Ablaufhemmung - Hemmung - Steuerprüfung - Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2002 - 1 K 167/02
    Der Ablauf der Festsetzungsfrist sei auch dann gehemmt, wenn die tatsächliche Prüfungshandlung dem Erlass einer Ergänzung der Betriebsprüfungsanordnung vorausgehe und die Betriebsprüfungsanordnung vor Ablauf der Festsetzungsfrist ergänzt werde (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1994, BStBl II 1994, 377).
  • FG Münster, 21.04.2010 - 6 K 3514/09

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung bei einem

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass mit der finanzgerichtlichen Rechtsprechung auch eine nach Vornahme tatsächlicher Prüfungsmaßnahmen ergehende Prüfungsanordnung noch die Ablaufhemmung i.S. des § 171 Abs. 4 AO auslösen und den Rahmen bestimmen kann, innerhalb dessen der Ablauf der Festsetzungsfrist gehemmt ist (vgl. etwa BFH, Beschluss v. 29.06.2004, X B 155/03, BFH/NV 2004, 343; FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 27.09.2002, 1 K 167/02, EFG 2003, 130).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2003 - 2 K 499/01

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Prüfungserweiterung; Bekanntgabefrist für

    Ob die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO auch unabhängig von dem Erfolg der hier anhängigen Fortsetzungsfeststellungsklage zu verneinen wäre - etwa im Hinblick auf das angebliche Fehlen von "Prüfungshandlungen" nach Bekanntgabe der Prüfungserweiterung (vgl. hierzu einerseits BFH, Urteil vom 11.08.1993 II R 34/90, BFHE 172, 393 , BStBl II 1994, 375, andererseits FG Köln, rechtskräftiges Urteil vom 24.04.2002 - 10 K 2595/99, EFG 2002, 953 und Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 27.09.2002 - 1 K 167/02, EFG 2003, 130 andererseits), kann dahingestellt bleiben.
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